Sonderleerung bei falsch befüllten BETtys
Es ist wichtig, die Qualität des Inhalts der BETtys stetig zu verbessern. Störstoffe, wie z.B. Plastik, machen Bioabfall unbrauchbar für Kompostierung und Vergärung. Bei Störstoffen in der BETty wird die Braune Tonne nicht geleert. Die BETty wird gesperrt und muss bei der nächsten Restmüllabfuhr zur Leerung bereitgestellt werden. Eine Sonderleerung wird registriert und mit dem nächsten Gebührenbescheid berechnet.
Das darf in die BioEnergieTonne BETty
Häufig gestellte Fragen zum Thema BIO-Plastik
Tüten aus Bioplastik sind keine Alternative
Daran erkenne ich eine Bioplastik-Tüte
Hinweis: Bitte keine sogenannten „kompostierbaren Bioplastiktüten“ verwenden. Diese sind zur Nutzung in der BETty zwar nicht verboten, machen bei der Kompostierung aber große Probleme, da diese sich nicht zu 100% zersetzen. Außerdem, wenn BIO-Plastiktüten nicht nach DIN-Norm EN 13432 gekennzeichnet sind und/oder diese Kennzeichnung bei der Leerung nicht eindeutig erkennbar ist, muss das Personal die Leerung verweigern und der Tonneninhalt als „Sonderleerung“ mit der Restmüllabfuhr entsorgt werden. Unser Tipp: Bioabfälle in Zeitungspapier oder in entsprechende Papiertüten verpacken.
Sonderleerung bei überfüllten Restmülltonnen
In jedem Haushalt muss eine ausreichend große Restmülltonne vorhanden sein. Die Größe der Restmülltonne muss der Menge des angefallenen Restmülls entsprechen. Wenn sich der Deckel der Restmülltonne nicht mehr schließen lässt, wurde ein zu kleines Behältervolumen gewählt. Bei der Leerung von überfüllten Restmülltonnen wird eine Sonderleerung registriert und mit dem nächsten Gebührenbescheid berechnet.
HINWEIS: Für Mehrmengen Restmüll, die nur gelegentlich anfallen, gibt es Abfallsäcke bei der Abfallwirtschaft oder in Ihrem Rathaus zu kaufen. Der Sack kostet 5,70 € und hat ein Volumen von 70 Litern. Diese können dann neben der Restmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden.
Hier geht’s zu den Tonnengrößen für Restmüllbehälter
Was kostet eine Sonderleerung?
Die Sonderleerung wird über den Chip in der Tonne erfasst und im System gespeichert. Sie wird auf dem Gebührenbescheid im Folgejahr ausgewiesen. Die Höhe richtet sich nach der Leerungsgebühr der jeweiligen Tonne plus einer Verwaltungsgebühr von 5 €.