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Qualitätsoffensive

Flächendeckende Kontrolle von Bioabfällen ab 2026 mit KI

Verschimmelte Zitronen im Kunststoff-Netz oder der Rest vom Vesperbrot in der Frischhaltefolie – nicht jeder denkt an die richtige Mülltrennung. Oft landet deshalb alles zusammen in der BioEnergieTonne BETty. Doch Störstoffe im Bioabfall sind problematisch bei der Verwertung. Egal ob Energiegewinnung in Vergärungsanlagen oder Kompostierung: Kunststoffe und andere Fremdstoffe sind in beiden Prozessen hinderlich. Das Aussortieren dieser Stoffe ist nur begrenzt möglich und verteuert die Entsorgungskosten.

Seit Mai 2025 können Verwerter verunreinigten Bioabfall zurückweisen. Für die betroffenen Abfallwirtschaftsbetriebe bedeutet das Kosten für Abholung und Weitertransport der Abfälle sowie die Entsorgung als Restmüll. Diese Kosten müssen dann über die Müllgebühren von allen Gebührenzahlern getragen werden.

Aus diesem Grund gab es im Hohenlohekreis vorausschauend bereits seit 2020 eine Kampagne zur Sensibilisierung für die Folgen falsch befüllter Biotonnen: Müllwerker prüften die Oberfläche des Bioabfalls während der regulären Leerung der Tonne. Zunächst wurden Bürgerinnen und Bürger mit falsch befüllten Biotonnen nur angeschrieben und informiert, dass die Tonne gesperrt und mit dem Restmüll geleert werden muss. Später zog die Sperrung aufgrund von Fehlbefüllung zusätzlich eine Sonderleerungsgebühr nach sich.

Dennoch zeigte sich zu Beginn der gründlichen Kontrollen von Biotonnen im Rahmen der „BETty und Wutzi“-Kampagne im Jahr 2024, dass noch immer etwa 55% der BioEnergieTonnen Störstoffe enthielten: Kunststofftüten und verpackte Lebensmittel fanden die Kontrolleure häufig, immer wieder auch Babywindeln, Batterien oder Bauschutt.

Die intensiven Kontrollen wurden weitergeführt und zeigten Wirkung: Im Jahr 2025 enthielten nur noch 21% der kontrollierten Tonnen Fehlwürfe. Doch auch damit werden die strengen, gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte von 3% für Fremdstoffe und Kunststoffe in Bioabfall noch nicht eingehalten.

Die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis setzt daher ab Januar 2026 auf künstliche Intelligenz (KI): Ein an den Abfuhrfahrzeugen installiertes Kamerasystem erfasst sowohl die Sicht von oben in die Biotonne als auch den Inhalt der Tonne während der Leerung im Fahrzeug. Erkennt die KI dabei Störstoffe, werden diese fotografisch festgehalten und über einen in der Tonne verbauten Chip direkt dem verantwortlichen Tonnenbesitzer zugeordnet. Diesen erwartet dann ein Schreiben der Abfallwirtschaft, das ihn über die Berechnung einer Sonderleerung in Kenntnis setzt. Die Höhe richtet sich nach der Leerungsgebühr der jeweiligen Tonnengröße plus einer Verwaltungsgebühr von 50€. So werden die durch Fehlwürfe entstehenden Mehrkosten von den Verursachern direkt getragen.

Informationen zur BioEnergieTonne, die Behältergrößen sowie zur Sortierhilfe, gibt es hier: Bioenergietonne | Abfallwirtschaft Hohenlohekreis

BETty Sonderleerung

Das darf in die BioEnergieTonne BETty

Hinweis: Bitte keine sogenannten „kompostierbaren Bioplastiktüten“ verwenden. Diese sind seit dem Inkrafttreten der geänderten Abfallwirtschaftssatzung zum 14.07.2025 verboten.

Unser Tipp: Bioabfälle in Zeitungspapier oder in entsprechende Papiertüten verpacken.

Sonderleerung bei überfüllten Restmülltonnen

In jedem Haushalt muss eine ausreichend große Restmülltonne vorhanden sein. Die Größe der Restmülltonne muss der Menge des angefallenen Restmülls entsprechen. Wenn sich der Deckel der Restmülltonne nicht mehr schließen lässt, wurde ein zu kleines Behältervolumen gewählt. Bei der Leerung von überfüllten Restmülltonnen wird eine Sonderleerung registriert und mit dem nächsten Gebührenbescheid berechnet.

HINWEIS: Für Mehrmengen Restmüll, die nur gelegentlich anfallen, gibt es Abfallsäcke bei der Abfallwirtschaft oder in Ihrem Rathaus zu kaufen. Der Sack kostet 6,80 € und hat ein Volumen von 70 Litern. Diese können dann neben der Restmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden.

vorgang restmuell

Hier geht’s zu den Tonnengrößen für Restmüllbehälter

 

Was kostet eine Sonderleerung?

Die Sonderleerung wird über den Chip in der Tonne erfasst und im System gespeichert. Sie wird auf dem Gebührenbescheid im Folgejahr ausgewiesen. Die Höhe richtet sich nach der Leerungsgebühr der jeweiligen Tonne plus einer Verwaltungsgebühr von 50 €.

  20250820 Tabelle Sonderleerung