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Speisefettsammlung

Jeder Tropfen zählt Header Website
Was ist „Jeder Tropfen zählt“?

Das Projekt „Jeder Tropfen zählt“ ist schnell und einfach erklärt: Alle Haushalte im Hohenlohekreis erhalten grüne Sammelflaschen. Darin sammeln die Bürgerinnen und Bürger alle zuhause übrigen, gebrauchten Speiseöle und –fette. Volle Sammelflaschen können rund um die Uhr an zahlreichen  Sammelautomat abgegeben werden und man erhält im Austausch kostenlos eine leere Flasche.

Das gesammelte Altfett und Speiseöl wird chemiefrei aufbereitet und dann zu klimafreundlichem Bio-Kraftstoff verarbeitet. Durch die Sammlung soll einerseits das öffentliche Kanal- und Abwassersystem geschützt und andererseits ein wertvoller nachhaltiger Rohstoff zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen genutzt werden.

JTZ Grafik Sammeln Wandeln Weiterkommen

 JTZ Text

Standorte der Automaten
Bretzfeld - NETTO Markt, Am Zollstock 2
Bretzfeld - Parkplatz Brettachtalstadion, Einsteinstraße 19
Dörzbach - EDEKA Geiger, Max-Planck-Straße 1
Forchtenberg - ALDI, Teslastraße 10
Ingelfingen - NETTO Markt, Eichendorffstraße 7-11
Krautheim - Busbahnhof, Bahnhofstraße
Künzelsau - EDEKA Titus, Würzburger Str. 24
Künzelsau - Wertwiesenparkplatz
Künzelsau - Aldi, Hellas-Straße
Kupferzell - Bauhof, Künzelsauer Str. 34
Mulfingen - Schmid Markt, Unterer Bach 9
Neuenstein - NETTO Markt, Salzweg 1
Niedernhall - EDEKA Titus, Criesbacher Str. 20
Öhringen - EDi Tankpunkt 1, Rudolf-Diesel-Straße 4
Öhringen - Ö-Center, Austraße 5
Öhringen - Hauptbahnhof, am Busbahnhof
Öhringen - OBI Markt, Steinsfeldle 13
Pfedelbach - NETTO Markt, Weststraße 41
Pfedelbach - Wertstoffsammelplatz Oberhöfen
Schöntal - NETTO Markt, Jagsthalde 5
Waldenburg - Parkplatz Mehrzweckhalle

Was darf über den Sammelbehälter entsorgt werden?

In dem bereitgestellten Sammelbehälter entsorgen Sie gebrauchte Frittier- und Bratfette/-öle, Öle von eingelegten Speisen (Fisch, Schafskäse, Antipasti, usw.), Margarine, verdorbene und abgelaufene Speiseöle & -fette. All das muss vor dem Einfüllen NICHT getrennt, gefiltert oder gesiebt werden. Panade-, Pommes- oder Kräuter-Reste aus Pfanne, Fritteuse, Topf, Glas und Grillschale können mit in den Sammelbehälter.

Was darf nicht über den Sammelbehälter entsorgt werden?

Nicht über den Sammelbehälter entsorgt werden dürfen: Mineral-, Motor-& Schmieröle, andere Flüssigkeiten und Chemikalien, Mayonnaisen, Saucen und Dressings, Speisereste und sonstige Abfälle.

Übrigens: Größere Mengen Altspeisefett, beispielsweise aus Fritteusen, können nach wie vor auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Abfallgebühren für Gewerbetreibende

Abfallgebühren für Gewerbetreibende 

Der Anschluss an die kommunale Restabfallentsorgung ist auch für Gewerbetreibende gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig davon, wie viel Restabfall im Betrieb anfällt (§17 Absatz 1 Satz 2 KrWG). Wenn ein Betriebsstandort im Hohenlohekreis vorhanden ist, besteht die Pflicht, eine Restmülltonne zu beantragen. Die BioEnergieTonne kann optional beantragt werden. Die Höhe der Abfallgebühren richten sich dabei nach den Behältergrößen und setzen sich wie folgt zusammen:

Pflichtgebühr Restmülltonne (Grundgebühr + Leerungsgebühr) und

Jahresgebühr BioEnergieTonne (falls vorhanden)

Tonnenbestellung

Mindestgebühr für Gewerbetreibende

Bei Kleingewerbebetreiben, freiberuflichen Tätigkeiten, ohne eigene Betriebs-, Büro und Praxisräumen und Tätigkeiten die ausschließlich in der Wohnung betrieben werden, kann vom Erfordernis eines gesonderten Gewerbeabfallbehälters abgesehen werden. Die Entsorgung kann über den auf dem Grundstück vorhandenen Hausmüllbehälter erfolgen. Es fällt dann nur eine Mindestgebühr von 94 € an, welche die weiteren abfallwirtschaftlichen Leistungen abdecken, die ebenfalls vom Gewerbetreibenden in Anspruch genommen werden können. Eine Teilnahme an einer Behältergemeinschaft ist für Gewerbetreibende nicht möglich.

Was sind Gewerbetreibende im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung?

Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Hohenlohekreises werden alle Firmen, Organisationen, Einrichtungen usw., zu Abfallgebühren veranlagt, bei denen gewerbliche Siedlungsabfälle anfallen. Gewerbliche Siedlungsabfälle sind Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten. Das heißt, dass beispielsweise Arztpraxen, Steuerberatungsbüros, Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungsbüros, Vereinsheime, kirchliche und öffentliche Einrichtungen wie Behörden, Krankenhäuser, Freibäder, Schulen, Kindergärten, soziale Einrichtungen, Gaststätten, Hotels, Pensionen usw. im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung zu den Gewerbebetreibenden zählen.

Weitere Informationen:

Merkblatt zur Entsorgung Speisereste Gewerbe

Gewerbegebühren

Abfallgebühren für Gewerbetreibende 

Der Anschluss an die kommunale Restabfallentsorgung ist auch für Gewerbetreibende gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig davon, wie viel Restabfall im Betrieb anfällt (§17 Absatz 1 Satz 2 KrWG). Wenn ein Betriebsstandort im Hohenlohekreis vorhanden ist, besteht die Pflicht, eine Restmülltonne zu beantragen. Die BioEnergieTonne kann optional beantragt werden. Die Höhe der Abfallgebühren richten sich dabei nach den Behältergrößen und setzen sich wie folgt zusammen:

Pflichtgebühr Restmülltonne (Grundgebühr + Leerungsgebühr) und

Jahresgebühr BioEnergieTonne (falls vorhanden)

Gebührenübersicht

Tonnenbestellung

Mindestgebühr für Gewerbetreibende

Bei Kleingewerbebetreiben, freiberuflichen Tätigkeiten, ohne eigene Betriebs-, Büro und Praxisräumen und Tätigkeiten die ausschließlich in der Wohnung betrieben werden, kann vom Erfordernis eines gesonderten Gewerbeabfallbehälters abgesehen werden. Die Entsorgung kann über den auf dem Grundstück vorhandenen Hausmüllbehälter erfolgen. Es fällt dann nur eine Mindestgebühr von 103,02 € an, welche die weiteren abfallwirtschaftlichen Leistungen abdecken, die ebenfalls vom Gewerbetreibenden in Anspruch genommen werden können. Eine Teilnahme an einer Behältergemeinschaft ist für Gewerbetreibende nicht möglich.

Was sind Gewerbetreibende im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung?

Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Hohenlohekreises werden alle Firmen, Organisationen, Einrichtungen usw., zu Abfallgebühren veranlagt, bei denen gewerbliche Siedlungsabfälle anfallen. Gewerbliche Siedlungsabfälle sind Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten. Das heißt, dass beispielsweise Arztpraxen, Steuerberatungsbüros, Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungsbüros, Vereinsheime, kirchliche und öffentliche Einrichtungen wie Behörden, Krankenhäuser, Freibäder, Schulen, Kindergärten, soziale Einrichtungen, Gaststätten, Hotels, Pensionen usw. im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung zu den Gewerbebetreibenden zählen.

Weitere Informationen:

Merkblatt zur Entsorgung Speisereste Gewerbe

Altpapiertonne

Bei der Altpapiertonne bleibt alles beim Alten!

Gruene Tonne AltpapierDas Altpapier wird im Hohenlohekreis in der grünen Altpapiertonne gesammelt. Mit einer Standardgröße von 240 L kann darin das Altpapier alle 4 Wochen zur Abfuhr bereitgestellt werden. Für die Altpapiertonne fällt keine zusätzliche Gebühr an. Die Abgabe von Altpapier ist auch weiterhin auf den Recyclinghöfen möglich und kann für die Vereinssammlung bereitgestellt werden.

Alle am Standort vorhandenen grünen Tonnen können für die Altpapierabfuhr genutzt werden!


 Altpapiertonnen - Bestellung/Änderung über das Online-Service-Portal 

Die Altpapiertonne wird geliefert/getauscht/repariert/abgeholt.

Bitte wählen Sie Ihr Anliegen:

Qualitätsoffensive

BETty und Wutzi aus dem Hohenlohekreis

Verschimmelte Zitronen im Kunststoff-Netz oder der Rest vom Vesperbrot in der Frischhaltefolie – nicht jeder denkt an die richtige Mülltrennung. Oft landet deshalb alles zusammen in der BioEnergieTonne. Doch das ändert sich jetzt: BETty und ihr neuer Begleiter, das Abfallferkel Wutzi, sind gemeinsam mit dem Team der Abfallwirtschaft im Hohenlohekreis unterwegs, um für die korrekte Mülltrennung zu sensibilisieren.

Bei der Kontrolle gehen BETty und Wutzi nach dem Motto vor: „Nur Bio in die braune Tonne – dann strahlen BETty und Wutzi wie die Sonne.“ Sind keine Fremdstoffe vorhanden, darf man sich über einen Aufkleber auf der Tonne freuen.

Ziel der Aktion ist es, das Bewusstsein für die richtige Mülltrennung weiter zu stärken. Durch eine bessere Trennung können unnötige Kosten vermieden werden und es wird dazu beigetragen die Entsorgung im Hohenlohekreis noch umweltfreundlicher zu gestalten.

Informationen zur BioEnergieTonne, die Behältergrößen sowie zur Sortierhilfe, gibt es hier: Bioenergietonne | Abfallwirtschaft Hohenlohekreis

Sonderleerung bei falsch befüllten BETtys

Es ist wichtig, die Qualität des Inhalts der BETtys stetig zu verbessern. Störstoffe, wie z.B. Plastik, machen Bioabfall unbrauchbar für Kompostierung und Vergärung. Bei Störstoffen in der BETty wird die Braune Tonne nicht geleert. Die BETty wird gesperrt und muss bei der nächsten Restmüllabfuhr zur Leerung bereitgestellt werden. Eine Sonderleerung wird registriert und mit dem nächsten Gebührenbescheid berechnet. 

BETty Sonderleerung

Das darf in die BioEnergieTonne BETty

Hinweis: Bitte keine sogenannten „kompostierbaren Bioplastiktüten“ verwenden. Diese sind seit dem Inkrafttreten der geänderten Abfallwirtschaftssatzung zum 14.07.2025 verboten.

Unser Tipp: Bioabfälle in Zeitungspapier oder in entsprechende Papiertüten verpacken.

Sonderleerung bei überfüllten Restmülltonnen

In jedem Haushalt muss eine ausreichend große Restmülltonne vorhanden sein. Die Größe der Restmülltonne muss der Menge des angefallenen Restmülls entsprechen. Wenn sich der Deckel der Restmülltonne nicht mehr schließen lässt, wurde ein zu kleines Behältervolumen gewählt. Bei der Leerung von überfüllten Restmülltonnen wird eine Sonderleerung registriert und mit dem nächsten Gebührenbescheid berechnet.

HINWEIS: Für Mehrmengen Restmüll, die nur gelegentlich anfallen, gibt es Abfallsäcke bei der Abfallwirtschaft oder in Ihrem Rathaus zu kaufen. Der Sack kostet 6,25 € und hat ein Volumen von 70 Litern. Diese können dann neben der Restmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden.

vorgang restmuell

Hier geht’s zu den Tonnengrößen für Restmüllbehälter

 

Was kostet eine Sonderleerung?

Die Sonderleerung wird über den Chip in der Tonne erfasst und im System gespeichert. Sie wird auf dem Gebührenbescheid im Folgejahr ausgewiesen. Die Höhe richtet sich nach der Leerungsgebühr der jeweiligen Tonne plus einer Verwaltungsgebühr von 50 €.

  20250820 Tabelle Sonderleerung

Zusammensetzung der Abfallgebühren

Höhe der Abfallgebühren 2025

durchschn. 4-Personen-Haushalt                              durchschn. 4-Personen-Haushalt
mit 80l Restmülltonne + 60l BETty                            mit 80l Restmülltonne + 60l BETty

4 Personen                                                               4 Personen

Abfallgebühren 2024: 215,40 €                              Abfallgebühren 2025: 236,08 €

Der Gebührenbescheid wird Ende Januar versendet.

Die Gebühren für die unterschiedlichen Tonnengrößen sind in folgendem Dokument zusammengefasst:
Abfallgebühren

Die Abfallgebühren steigen. Jedoch sind die Zusatzkosten überschaubar…

…wenn man sie mit anderen Produkten des täglichen Lebens vergleicht:
Ein durchschnittlicher 4-Personen-Haushalt hat jeden Monat Mehrkosten für Restmüll und BETty in Höhe von 1,72€. Das entspricht in etwa dem Preis von einer Butterbrezel.
Aufs Jahr gerechnet liegen die Mehrkosten bei 20,68 €. Das entspricht etwa dem Preis von drei Dönern. Viele haben auch eine weitaus höhere Handy-Rechnung – pro Monat!


So setzen sich die Abfallgebühren zusammen

Abfallgebühren werden als finanzielle Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung mit allem was dazu gehört erhoben. Das Besondere an Gebühren ist, dass der Zweck der Verwendung, die Art der Berechnung und Erhebung gesetzlich festgelegt sind. Die gesetzlichen Grundlagen sind das Kommunalabgabengesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz.


Wie werden die Gebühren berechnet?


Wie viel Müll wird anfallen? Wie viel wird es voraussichtlich kosten, den Müll einzusammeln, zu verwerten, zu behandeln und zu entsorgen?
Die Berechnung der Abfallgebühren erfolgt auf der Grundlage von Prognosen: Wie entwickeln sich die Kosten allgemein? Zeichnen sich neue Tarifrunden ab? Welche gesetzlichen Änderungen stehen an, die sich auf die Kosten auswirken? Werden sich die Treibstoffkosten erhöhen?
Es gilt auch, positive Entwicklungen mit einzubeziehen: Werden demnächst zusätzliche Einnahmen erwartet? Wo können wir als Betrieb die Arbeit effektiver gestalten und Kosten sparen?


Enthaltene kostenlose Zusatzleistungen für die Gebührenzahler im Hohenlohekreis:

  • Sperrmüll: Pro Haushalt ist die Entsorgung von 2m³ Sperrmüll jährlich ohne Zuzahlung möglich.
  • Altpapier: Bequeme Sammlung über die Grüne Tonne ab Haus, zusätzlich Abgabemöglichkeiten von Altpapier auf den Recyclinghöfen ohne Zuzahlung; außerdem Unterstützung der Altpapiersammlung durch Vereine
  • Recyclinghöfe: Auf 8 Recyclinghöfen im Kreisgebiet können Abfallstoffe ohne Zuzahlung abgeben werden, unter anderem auch Altholz und Bauschutt (in begrenzten Mengen).
  • Grüngutplätze: Auf 14 Grüngutplätzen im Kreisgebiet können Reisig und Grüngut ohne Zuzahlung ganzjährig abgeben werden.
  • Problemstoffsammlung: Zweimal jährlich findet in den Gemeinden/ Teilgemeinden eine Problemstoffsammlung ohne Zuzahlung statt. (Ausgenommen Altöl)
  • kostenlose Beratung und Führungen durch unser Service-Personal
  • unterrichtsbegleitende Besuche für Kindergärten und Schulen
  • Nutzung der Abfall-App

Umzug & Wegzug

Zuzug in den Hohenlohekreis

umzugBei Zuzug in den Hohenlohekreis gilt folgender Ablauf:

  1. bei Anmeldung im Rathaus im Einwohnermeldeamt einen Fragebogen zur Müllentsorgung ausfüllen. Bei einer Beteiligung an einer Behältergemeinschaft muss das Formular "Antrag auf Behältergemeinschaft" vom Rechnungsempfänger (Verantwortlicher) ausgefüllt und unterschrieben werden.
  2. Rathaus leitet Fragebogen an die Abfallwirtschaft weiter;
  3. innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrags bei der Abfallwirtschaft werden die Restmüll- und BioEnergieTonne an Ihre Adresse geliefert.

Der Gebührenbescheid und die AWH-Servicekarte mit Marken wird Ihnen von der Abfallwirtschaft Hohenlohekreis zugestellt.

Die Altpapiertonne kann über das neue Online-Service-Portal bestellt werden und wird innerhalb von 10 Tagen an Ihre Adresse geliefert.

Hinweis: Ihre Daten können von uns erst nach Anmeldung im Rathaus bearbeitet werden, da die Datenübermittlung elektronisch erfolgt!


Umzug innerhalb des Hohenlohekreises

Bei Umzug innerhalb des Hohenlohekreises können Sie Ihre Restmüll- und BioEnergieTonne mitnehmen. Dies muss jedoch unbedingt beim Einwohnermeldeamt angegeben werden.

Wenn die Behälter an der neuen Adresse nicht mehr gebraucht werden, muss das Formular Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung unter Punkt 4 ausgefüllt und abgegeben werden.

Die Altpapiertonne verbleibt auch bei Umzug innerhalb des Hohenlohekreises an der ursprünglichen Adresse.

Das Team der Abfallwirtschaft berät Sie gerne persönlich oder ist unter der Service-Hotline 07940 18-555 für Sie erreichbar.


Wegzug aus dem Hohenlohekreis

Das Formular Anmeldung/Ummeldung/Abhmeldung (unter Punkt 4) muss innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Wegzug gestellt werden. Ansonsten wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro je Behälter fällig.

Geschieht der Wegzug vor Ende des Gebührenjahres, werden mit diesem Antrag ebenfalls die Gebühren für das restliche Jahr erstattet.

In Fällen einer Behältergemeinschaft, muss der Verantwortliche die Beendigung mitteilen. Die Gebührenerstattung wird ab dem Monat errechnet, in dem die Mitteilung bei der Abfallwirtschaft eingegangen ist.

Altpapier 2

Behältergemeinschaften

Behältergemeinschaften (BHG)

Sie können Ihre Abfallbehälter (Restmülltonne und BioEnergieTonne) für Ihren Haushalt allein nutzen oder eine Behältergemeinschaft mit den im selben Gebäude gemeldeten Haushalten gründen. Hierfür fallen pro zusätzlichem Haushalt 103,02 € an (Behältergemeinschafts-Zuschlag). Unter der Rubrik Zusammensetzung der Abfallgebühren stehen weitere Informationen rund um die Abfallgebühren.

AWH-Servicekarte in Behältergemeinschaften

Der Verantwortliche der Behältergemeinschaft (BHG) erhält mit dem Gebührenbescheid eine AWH-Servicekarte, die für die gesamte Behältergemeinschaft gültig ist. Für die Verteilung der Marken innerhalb der BHG ist diese selbst verantwortlich.

Hintergrund: Mit der Bezahlung der regulären Abfallgebühr für eine Restmülltonne in der Behältergemeinschaft, sind die Entsorgungskosten für eine AWH-Servicekarte gedeckt. Bei den weiteren Behältergemeinschafts-Zuschlägen handelt es sich um eine geringere Abfallgebühr.

Sie haben mehrere Restmülltonnen in Ihrer BHG?

Der Verantwortliche der BHG soll sich bitte an unsere Service-Hotline unter 07940 18-555 wenden.

Was ist wenn die Marken aufgebraucht sind?

Der Verantwortliche der Behältergemeinschaft kann weitere AWH-Servicekarten bei der Abfallwirtschaft Hohenlohekreis zum Preis von 26,30 € zukaufen. Die sogenannten BHG-Zusatzkarten. Die Entrichtung dieser Gebühr, plus die Entrichtung des BHG-Zuschlags, stellen das Behältergemeinschafts-Mitglied mit dem regulären Gebührenzahler gleich. Insgesamt kann eine BHG so viele AWH-Servicekarten in Anspruch nehmen, wie sie Mitglieder hat.

Die BHG-Zusatzkarten werden nur auf Nachfrage und nur gegen Vorkasse an den Verantwortlichen der BHG gesendet.

Dieses Angebot gilt nur für BHG-Teilnehmer!

Bitte beachten Sie: Sperrmüll, Altholz und Bauschutt können auch gegen Gebühr auf dem Wertstoffhof Stäffelesrain angeliefert werden. Haben Sie nur Kleinmengen, gibt es hierfür eine Kleinanlieferpauschale.

Info's Gelber Sack

Gelber Sack: Infos für Behältergemeinschaften und Hausverwaltungen

Aushang für Behältergemeinschaften und Hausverwaltungen zum Gelben Sack

 

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