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Landratsamt Hohenlohekreis führt 3G-Regelung ein

AWH LogoFür den Zutritt zum Landratsamt Hohenlohekreis und allen Außenstellen gilt ab Montag, 6. Dezember 2021, die 3G-Regelung. Der Zutritt ist damit nur Geimpften, Genesenen und Getesteten möglich, ein entsprechender Nachweis ist vor Zutritt des jeweiligen Gebäudes vorzulegen. Weiterhin gilt für alle Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.

Die Recyclinghöfe, Grüngutplätze und der Wertstoffhof sind von der 3G-Regelung ausgenommen, hier gilt das Abstandsgebot sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske.

Folgende Dokumente werden als Nachweis des 3G-Status akzeptiert:

  • Geimpft: Als Nachweis der vollständigen Impfung gilt das Impfzertifikat oder der Nachweis durch eine entsprechende App, z.B. CovPass oder Corona-Warn-App.
  • Genesen: Als Nachweis gilt ein Zertifikat der hausärztlichen Praxis oder die Absonderungsverfügung der Gemeinde. Die Infektion muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate zurückliegen.
  • Getestet: Als Nachweis gilt ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Schnelltest-Ergebnis durch ein anerkanntes Testzentrum (nicht älter als 24 Stunden). Selbsttests werden nicht anerkannt. Am Eingang sind keine Tests möglich.

Ausgenommen von der 3G-Regelung sind Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahre, die einen Schülerausweises oder einen sonstigen Nachweis der Schule vorzeigen können.

Weitere Informationen finden Sie hier Landratsamt Hohenlohekreis

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